Objektordnung

für Besucher des Militärhistorischen Sonderobjekt 301 Wollenberg

 

-  Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
 

-  Besucher - KFZ dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen
   vor dem Objekt abgestellt werden. Die Zufahrt für Rettungs-
   fahrzeuge ( Hauptzufahrt ) sowie Alarmwege dürfen 
   nicht beeinträchtigt werden.


-  Personen, die unter Einwirkung von Rausch- oder 
   Betäubungsmitteln stehen, wird der Zutritt zum Objekt untersagt.

 

-  Die ausgewiesenen Wege im Objekt sind nicht zu verlassen.
 

-  Rauchen ist nur an den dafür gekennzeichnetetn Stellen zulässig.
   Die Waldbrandwarnstufen, welche Tagesaktuell an der
   Wache und am Informationsstand angezeigt werden, sind zu beachten.

 

-  Die Teilnahme an der Führung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
 

-  Jeder Besucher hat durch umsichtiges Verhalten im Objekt Schaden
    von sich und anderen abzuwehren.

 

-  Der Verein übernimmt keine Haftung für persönliche
   Gegenstände der Besucher und bei Schäden durch
   Verstöße gegen die Objektordnung.

 

-  Die Temperaturen im Bunker beträgt ganzjährig 8° - 10° C,
   auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk ist zu achten.

 

-  Die Mitnahme von Tieren in den Bunker und in die
   Austellungräume ist nicht gestattet. Im Außenbereich besteht für
   Hunde Leinen- und Maulkorbzwang. Anleinplätze weist das 
   Personal zu. Kot und sonstige Hinterlassenschaften sind
   unverzüglich durch den Führer des Tieres zu entfernen.

 

-  Im gesamten Objekt ist das Fotografieren nur für den
   persönlichen Bedarf erlaubt. 
Die Nutzung der Bilder ist 
   nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand gestattet.
 

-  Das Objekt wird aus Sicherheitsgründen mit Videotechnik überwacht.
   Es gelten die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetz.

 

-  Kinder unter 14.Jahren dürfen nur in Begleitung eines 
   Erwachsenen das Objekt betreten.


-  Es ist verboten, Sicherheitseinrichtungen zu blockieren oder
   unwirksam zu machen. Rettungswege sind frei zu halten.

 

-  Das Betreten der unter Spannung stehenden Hochspannungs-
   sicherungsanlage ( Zaunanlage) ist strengstens verboten.


-  Mit dem Betreten des Objektareals wird diese Ordnung als
   verbindlich anerkannt. Bei Nichtbeachtung erfolgt
   entschädigungsloser Verweis aus dem Objekt, der Verein behält sich
   weiterführende rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

 

 
Heute 80 Gestern 332 Woche 1780 Monat 1429 Insgesamt 862276